Webdesign für
Arztpraxen.
Praxis-Websites haben eine Falle, die viele erst nach der Abmahnung kennenlernen: das Heilmittelwerbegesetz. Wir bauen Websites, die HWG-konform sind, Patienten in Ihrer Region finden und das Telefon aus dem Terminchaos befreien.
Was Praxis-Websites
täglich falsch machen.
Texte wie "Die beste Zahnärztin im Rhein-Main" oder "Garantiert schmerzfrei" verstoßen gegen §11 HWG und können von Mitbewerbern abgemahnt werden.
Gesundheitsdaten fallen unter Art. 9 DSGVO und sind besonders schutzbedürftig - ein Kontaktformular über US-Infrastruktur ist hier keine Kleinigkeit.
Das Telefon klingelt den ganzen Tag für Termine. In einer Zahnarztpraxis im Rhein-Main war das 20 bis 30 Anrufe täglich - eine Mitarbeiterin tat kaum etwas anderes.
Neue Patienten suchen "Hausarzt Offenbach" oder "Zahnarzt Frankfurt Sachsenhausen" auf dem Handy. Wer da nicht auftaucht, verliert die Anfrage an die Praxis nebenan.
Texte, die kein Abmahnrisiko haben. Eine Website, die Patienten findet. Termine, die online gebucht werden.
Wir betreuen Arzt- und Zahnarztpraxen im Rhein-Main und wissen, was beim HWG in der Praxis oft schiefgeht: Agenturen schreiben Texte, ohne das Gesetz zu kennen. Wir prüfen jeden Satz auf §11 HWG, bevor die Seite live geht, und bauen Terminbuchung ein, die auf deutschen Servern läuft.
Erstgespräch anfragen →Was eine Praxis-Website
rechtlich erfüllen muss.
Das Heilmittelwerbegesetz gilt für jeden Text, jedes Bild und jede Aussage auf Ihrer Website. Wir arbeiten daran entlang, nicht daran vorbei.
Keine Heilsversprechen, keine Garantien
§11 HWG verbietet Werbung, die Behandlungserfolge verspricht, Krankheiten nennt die heilbar seien oder mit Vorher-Nachher-Vergleichen arbeitet, die einen garantierten Effekt suggerieren. Aussagen wie "Wir haben hunderte Patienten von Rückenschmerzen befreit" sind nach HWG unzulässig. Wir formulieren so, dass Ihre Leistungen klar werden, ohne in diese Falle zu tappen.
Patientendaten brauchen besonderen Schutz
Gesundheitsbezogene Daten - dazu zählt bereits die Tatsache, dass jemand in Ihrer Praxis einen Termin gebucht hat - unterliegen dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO. Terminbuchungssysteme und Kontaktformulare dürfen keine Daten über US-Infrastruktur leiten. Wir setzen das auf deutschen Servern um, mit vollständiger Auftragsverarbeitungsvereinbarung.
Fachgebiets-Bezeichnungen korrekt führen
Wer als Facharzt für ein bestimmtes Gebiet wirbt, muss das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung tatsächlich berechtigt führen. Gleiches gilt für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen. Wir fragen das im Briefing ab und prüfen die Angaben auf der Website, bevor sie live gehen.
Berufsrechtliche Pflichtangaben vollständig
Das Impressum einer Arztpraxis muss Zuständige Kammer, Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung und berufsrechtliche Regelungen mit Fundstelle enthalten - fehlt das, droht eine Abmahnung nach §5 TMG. Wir bauen alle Pflichtangaben korrekt ein und dokumentieren, was warum drinsteht.
30 Terminanrufe pro Tag.
Zwei Monate später: zwei.
Eine Zahnarztpraxis im Rhein-Main hatte eine Mitarbeiterin, die während der Öffnungszeiten fast ausschließlich Termine per Telefon koordinierte. 20 bis 30 Anrufe täglich, immer das Gleiche.
Zwei Monate nach Einführung der Online-Terminbuchung: 2 bis 3 Anrufe für Termine täglich. Die Mitarbeiterin betreut jetzt Patienten. Das Telefon klingelt noch, aber für Dinge, die tatsächlich einen Anruf brauchen.
Was Arztpraxen uns
am häufigsten fragen.
Was erlaubt das HWG auf einer Praxis-Website?
Was kostet eine neue Praxis-Website?
Wir haben bereits eine Website - können Sie die Terminbuchung nachrüsten?
Wie schützen Sie Patientendaten bei Online-Terminbuchung?
Wie schnell nehmen Patienten die Online-Terminbuchung an?
Für welche Fachrichtungen bauen Sie Praxis-Websites?
KI-Prozesse für Ihre Praxis — Patientenanfragen automatisch qualifizieren, Erinnerungen versenden, Kapazitäten optimieren.
Mehr Patienten, weniger Terminanrufe.
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