Arztpraxen · Zahnarztpraxen · Heilpraktiker · Therapiepraxen

Webdesign für
Arztpraxen.

Praxis-Websites haben eine Falle, die viele erst nach der Abmahnung kennenlernen: das Heilmittelwerbegesetz. Wir bauen Websites, die HWG-konform sind, Patienten in Ihrer Region finden und das Telefon aus dem Terminchaos befreien.

90%
weniger Terminanrufe
Zahnarztpraxis Rhein-Main · 20-30 auf 2-3/Tag
HWG
-konforme Texte
keine Heilsversprechen, kein Abmahnrisiko
1
Ansprechpartner
für Website, SEO und Terminbuchung
Das Problem

Was Praxis-Websites
täglich falsch machen.

Texte wie "Die beste Zahnärztin im Rhein-Main" oder "Garantiert schmerzfrei" verstoßen gegen §11 HWG und können von Mitbewerbern abgemahnt werden.

Gesundheitsdaten fallen unter Art. 9 DSGVO und sind besonders schutzbedürftig - ein Kontaktformular über US-Infrastruktur ist hier keine Kleinigkeit.

Das Telefon klingelt den ganzen Tag für Termine. In einer Zahnarztpraxis im Rhein-Main war das 20 bis 30 Anrufe täglich - eine Mitarbeiterin tat kaum etwas anderes.

Neue Patienten suchen "Hausarzt Offenbach" oder "Zahnarzt Frankfurt Sachsenhausen" auf dem Handy. Wer da nicht auftaucht, verliert die Anfrage an die Praxis nebenan.

Was wir anders machen

Texte, die kein Abmahnrisiko haben. Eine Website, die Patienten findet. Termine, die online gebucht werden.

Wir betreuen Arzt- und Zahnarztpraxen im Rhein-Main und wissen, was beim HWG in der Praxis oft schiefgeht: Agenturen schreiben Texte, ohne das Gesetz zu kennen. Wir prüfen jeden Satz auf §11 HWG, bevor die Seite live geht, und bauen Terminbuchung ein, die auf deutschen Servern läuft.

Erstgespräch anfragen →
HWG · Art. 9 DSGVO · Berufsordnung · Impressum

Was eine Praxis-Website
rechtlich erfüllen muss.

Das Heilmittelwerbegesetz gilt für jeden Text, jedes Bild und jede Aussage auf Ihrer Website. Wir arbeiten daran entlang, nicht daran vorbei.

§11 HWG

Keine Heilsversprechen, keine Garantien

§11 HWG verbietet Werbung, die Behandlungserfolge verspricht, Krankheiten nennt die heilbar seien oder mit Vorher-Nachher-Vergleichen arbeitet, die einen garantierten Effekt suggerieren. Aussagen wie "Wir haben hunderte Patienten von Rückenschmerzen befreit" sind nach HWG unzulässig. Wir formulieren so, dass Ihre Leistungen klar werden, ohne in diese Falle zu tappen.

Art. 9 DSGVO

Patientendaten brauchen besonderen Schutz

Gesundheitsbezogene Daten - dazu zählt bereits die Tatsache, dass jemand in Ihrer Praxis einen Termin gebucht hat - unterliegen dem besonderen Schutz nach Art. 9 DSGVO. Terminbuchungssysteme und Kontaktformulare dürfen keine Daten über US-Infrastruktur leiten. Wir setzen das auf deutschen Servern um, mit vollständiger Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Berufsordnung

Fachgebiets-Bezeichnungen korrekt führen

Wer als Facharzt für ein bestimmtes Gebiet wirbt, muss das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung tatsächlich berechtigt führen. Gleiches gilt für Schwerpunktbezeichnungen und Zusatzbezeichnungen. Wir fragen das im Briefing ab und prüfen die Angaben auf der Website, bevor sie live gehen.

Impressum

Berufsrechtliche Pflichtangaben vollständig

Das Impressum einer Arztpraxis muss Zuständige Kammer, Berufsbezeichnung mit Staat der Verleihung und berufsrechtliche Regelungen mit Fundstelle enthalten - fehlt das, droht eine Abmahnung nach §5 TMG. Wir bauen alle Pflichtangaben korrekt ein und dokumentieren, was warum drinsteht.

Fallstudie · Zahnarztpraxis Rhein-Main

30 Terminanrufe pro Tag.
Zwei Monate später: zwei.

Eine Zahnarztpraxis im Rhein-Main hatte eine Mitarbeiterin, die während der Öffnungszeiten fast ausschließlich Termine per Telefon koordinierte. 20 bis 30 Anrufe täglich, immer das Gleiche.

Zwei Monate nach Einführung der Online-Terminbuchung: 2 bis 3 Anrufe für Termine täglich. Die Mitarbeiterin betreut jetzt Patienten. Das Telefon klingelt noch, aber für Dinge, die tatsächlich einen Anruf brauchen.

20-30 auf 2-3
Terminanrufe täglich · nach 2 Monaten
1 Stelle frei
für Patientenbetreuung statt Telefonkoordination
Festpreis
kein offenes Budget, keine Überraschungsrechnung
Preisübersicht
Website für Arztpraxen: Festpreise, HWG-Compliance und Terminbuchung
Auf der Preisseite finden Sie den genauen Leistungsumfang für Praxis-Websites, inkl. HWG-Check und DSGVO-konforme Terminbuchung.
Preise ansehen →
Häufige Fragen

Was Arztpraxen uns
am häufigsten fragen.

Was erlaubt das HWG auf einer Praxis-Website?
Das Heilmittelwerbegesetz erlaubt sachliche Information über Ihre Leistungen, Fachgebiete, Behandlungsmethoden und die Praxis selbst. Verboten ist alles, was einen bestimmten Behandlungserfolg verspricht, Patienten durch Angst anspricht oder mit Vorher-Nachher-Vergleichen einen garantierten Effekt andeutet. In der Praxis: "Wir behandeln Rückenschmerzen mit moderner Physiotherapie" ist erlaubt. "Rückenschmerzen für immer loswerden" ist es nicht. Wir prüfen jeden Text vor Veröffentlichung auf genau diese Grenze.
Was kostet eine neue Praxis-Website?
Eine neue Praxis-Website mit lokalem SEO, HWG-konformen Texten und vollständigem Impressum startet bei 1.200 Euro netto. Mit Online-Terminbuchung und digitalem Patientenformular liegt das Paket zwischen 2.500 und 5.000 Euro - je nach Umfang Ihrer Leistungsseiten und wie viele Praxisstandorte abgedeckt werden. Verbindlicher Festpreis, keine offenen Budgets.
Wir haben bereits eine Website - können Sie die Terminbuchung nachrüsten?
Ja, die Terminbuchung lässt sich in Ihre bestehende Website integrieren, unabhängig davon, womit die Seite gebaut wurde. Wir prüfen das im Erstgespräch und sagen Ihnen, ob es technisch unkompliziert geht oder ob ein Teilrelaunch sinnvoller wäre. Manchmal stellen wir dabei auch HWG-Probleme in den bestehenden Texten fest, die wir dann gleichzeitig beheben.
Wie schützen Sie Patientendaten bei Online-Terminbuchung?
Alle Terminbuchungen und Kontaktformulare laufen über deutsche Server, ohne Datenübertragung in die USA. Wir schließen mit Ihnen eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) nach Art. 28 DSGVO ab und dokumentieren, welche Daten für den Buchungsprozess verarbeitet werden. Gesundheitsbezogene Informationen im Freitext-Feld - etwa Beschwerden bei der Terminbuchung - werden verschlüsselt übertragen und nicht dauerhaft gespeichert.
Wie schnell nehmen Patienten die Online-Terminbuchung an?
Schneller als die meisten Praxen erwarten. Eine Zahnarztpraxis im Rhein-Main hat alle Patienten aktiv informiert: kurzer Aushang in der Praxis, Hinweis auf der Terminkarte, einmal per E-Mail. Nach zwei Monaten kamen 90 Prozent der Terminbuchungen online. Entscheidend ist die aktive Kommunikation an die eigene Patientenliste - wer das weglässt, wartet länger auf die Entlastung.
Für welche Fachrichtungen bauen Sie Praxis-Websites?
Wir betreuen Allgemeinmedizin, Zahnmedizin, Kieferorthopädie, Physiotherapie, Gynäkologie, Dermatologie, Pädiatrie und Heilpraktiker-Praxen. Die HWG-Anforderungen sind für alle Fachrichtungen ähnlich, aber die Texte und Behandlungsseiten unterscheiden sich stark. Was wir für jede Fachrichtung anpassen: die Seitenarchitektur, die Keyword-Strategie für lokale Suchanfragen und die Art, wie Behandlungsleistungen beschrieben werden dürfen.
Nächste Stufe

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